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    • An den Modulprüfungen sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. Ausnahmen bezogen auf die staatlichen/kantonalen Prüfungen können die kantonalen Prüfungskommissionen bestimmen. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Bildungszentrum. Für die Module 2, 5, 6 sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. Für Modul 3 ist ein netzunabhängiger Taschenrechner zugelassen. Übersetzungshilfen sind in der Regel zugelassen.