An den
Modulprüfungen sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. Ausnahmen
bezogen auf die staatlichen/kantonalen Prüfungen können die kantonalen
Prüfungskommissionen bestimmen. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem
Bildungszentrum. Für die Module 2, 5, 6 sind grundsätzlich keine Hilfsmittel
zugelassen. Für Modul 3 ist ein netzunabhängiger Taschenrechner zugelassen.
Übersetzungshilfen sind in der Regel zugelassen.