Abschnittsübersicht

    • In dieser Wegleitung sind die Lernziele der sechs Module beschrieben. Diese beschreiben, was Sie an der Prüfung können/wissen müssen. Aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Prüfungsbestimmungen, kann es leichte Abweichungen in den Lernzielen geben. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Bildungszentrum.

    • An den Modulprüfungen sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. Ausnahmen bezogen auf die staatlichen/kantonalen Prüfungen können die kantonalen Prüfungskommissionen bestimmen. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Bildungszentrum. Für die Module 2, 5, 6 sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. Für Modul 3 ist ein netzunabhängiger Taschenrechner zugelassen. Übersetzungshilfen sind in der Regel zugelassen.

    • «Die Kontingente für Subventionen für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft.»

      Wenn Sie alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden haben, können Sie sich zur Zertifikatsprüfung anmelden. Das Zertifikat GastroSuisse ist in allen Kantonen als Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) anerkannt. Hier geht's zur Anmeldung.

      Die Zertifikatsprüfung ist als Fallstudie aufgebaut. Sie umfasst ca. 15 – 20 Aufgaben und verbindet alle G1-Module, mit Ausnahme des kantonalen Gastgewerbegesetzes. Im Prinzip geht es darum, die Übernahme eines Gastro-Betriebs zu prüfen, vorzubereiten und auszuführen. Die Ausgangslage dazu bildet ein fiktives Miet- oder Kauf-Inserat, mit Angaben zum Betrieb und zur Umgebung. In der Folge werden pro Modul ca. 2 – 3 Aufgaben gestellt. Die Anforderungsstufe richtet sich nach den Lernzielen in der Wegleitung. Zuständig für die Zertifikatsprüfung ist GastroSuisse.

      An der Zertifikatsprüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen: Netzunabhängiger Taschenrechner, L-GAV-Broschüre, OR, ZGB

    • Wenn Sie die entsprechende Modulprüfung oder die kantonale Prüfung bestehen, in welcher Arbeitssicherheit geprüft wird, haben Sie Anrecht auf das offizielle KOPAS-Zertifikat (Kontaktperson für Arbeitssicherheit). Melden Sie sich also - nach bestandener Prüfung - bei Ihrem Bildungszentrum. Nachdem Sie den Nachweis erbracht und eine Gebühr bezahlt haben, erhalten Sie Ihr KOPAS-Zertifikat und werden ins offizielle KOPAS-Register eingetragen.

    • Sie können in folgenden Fällen eine Verlängerung des Zugangs auf einen Modul-Kursraums beantragen: 

      • Bei Krankheit oder Unfall von mind. 14 Tagen Arbeitsunfähigkeit.
        Bitte Arztzeugnis beibringen.
      • Bei nicht bestandener Modulprüfung.
        Bitte Prüfungsbescheid beibringen.

      Die Verlängerung gilt maximal für zwei kostenfreie Monate.

  • Das Angebot umfasst alle sechs G1-Module. Es stehen dieselben Lehrmittel digital zur Verfügung, wie in den Präsenzkursen. Mit über 20 Lernkontrollen können Sie laufend Ihren Wissensstand überprüfen, so oft wie gewünscht. Zusätzlich stellen wir Ihnen mehrere interaktive Audio-Lerneinheiten im Fach Rechnungswesen zur Verfügung.

    Modul 1: Gastgewerbliches Recht / Hygiene

    Kantonale Gastgewerbegesetze:

    • Kanton Aargau
    • Kanton Appenzell-Innerrhoden
    • Kanton Bern
    • Kanton Basel-Landschaft
    • Kanton Basel-Stadt
    • Kanton Graubünden
    • Kanton Luzern
    • Kanton St. Gallen (zurzeit in Revision)
    • Kanton Thurgau
    • Kanton Zürich

    Gastgewerbliches Recht / Hygiene:

    • Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Selbstkontrolle
    • Alkoholgesetz, Suchtprävention
    • Brandverhütung
    • Arbeitssicherheit (KOPAS-Schulung)

    Modul 2: Betriebsführung

    • Marketing
    • Betriebsorganisation
    • Büroorganisation
    • Mitarbeiterführung
    • Angebots- und Preisgestaltung

    Modul 3: Rechnungswesen

    • Einführung ins Rechnungswesen
    • Kennzahlen
    • Betriebsübernahme

    Modul 4: Recht

    • Arbeitsrecht
    • Rechtskunde, Vertragslehre
    • Lohnabrechnungen, Sozialversicherungen

    Modul 5: Service / Verkauf

    • Servicekunde
    • Verkaufskunde
    • Getränkekunde

    Modul 6: Küche

    • Betrieb
    • Ernährung
    • Lebensmittel
    • Speiseangebot
    • Kalkulation
    • Kochen